Allgemeine Geschäftsbedingungen

Michael Keplinger Photography
Gültig ab Juni 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, im Folgenden „der Auftraggeber“, finden keine Anwendung, es sei denn, Michael Keplinger Photography, im Folgenden „der Auftragnehmer“, hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Im Sinne dieser AGB umfasst der Begriff „Aufnahmen“ sämtliche vom Auftragnehmer erstellten digitalen und analogen Produkte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fotografien, Videos, Super-8-Aufnahmen, Filmscans, Online-Galerien, Alben und sonstige visuelle Materialien, unabhängig von der technischen Form oder dem Speichermedium.

2. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die termingerechte und professionelle Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen zur Verfügung, einschließlich Zeitplänen, Örtlichkeiten, Ablaufplänen und besonderen Wünschen. Verzögerungen, die auf unvollständige oder verspätete Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, sind dem Auftragnehmer nicht zuzurechnen und können als Arbeitszeit angerechnet werden.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Foto- und Videoaufnahmen an allen im Rahmen des Auftrags genutzten Orten und Locations gestattet sind. Der Auftragnehmer ist nicht dafür verantwortlich, Genehmigungen einzuholen oder Rechte in Bezug auf abgebildete Personen, Gebäude, Kunstwerke oder Orte zu prüfen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Gäste im Vorfeld darüber zu informieren, dass während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen stattfinden.

Mängelrügen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Lieferung der finalen Galerie schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die gelieferte Leistung als abgenommen.

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass:

– Michael Keplinger Photography künstlerische und stark individualisierte Leistungen erbringt.
– sich die Arbeitsweise des Auftragnehmers kontinuierlich weiterentwickelt.
– die finalen Aufnahmen von zuvor veröffentlichten Arbeiten abweichen können.
– der Auftragnehmer die volle künstlerische Entscheidungsfreiheit hinsichtlich Bildgestaltung, Bearbeitung, Bildauswahl und Erzählweise behält.

3. Künstlerischer Ansatz und Leistungserbringung

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der fotografische und filmische Prozess von Natur aus künstlerisch und dokumentarisch geprägt ist. Der Auftragnehmer nutzt sein persönliches kreatives Urteilsvermögen, um Aufnahmen zu erstellen, die der redaktionellen und dokumentarischen Bildsprache sowie den künstlerischen Standards des Auftragnehmers entsprechen.

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, bestimmte Posen, Bildkompositionen, Bearbeitungsstile oder Momente exakt so wiederzugeben, wie sie in früheren Arbeiten zu sehen waren.

Eine grundlegende Bearbeitung, einschließlich Farbkorrektur, Belichtungsanpassung, Zuschnitt und Schwarz-Weiß-Konvertierung, ist inkludiert. Aufwendige Retusche ist nicht enthalten, sofern nicht anders vereinbart.

Die finale Galerie kann nach künstlerischem Ermessen des Auftragnehmers eine Mischung aus Farb- und Schwarz-Weiß-Aufnahmen enthalten. Auf Anfrage können, sofern technisch möglich, alternative Farbversionen zur Verfügung gestellt werden.

Der Auftragnehmer garantiert keine feste Anzahl an Fotos, jedoch ergibt eine ganztägige Hochzeitsbegleitung in der Regel etwa 600–800 bearbeitete Bilder.

RAW-Dateien und unbearbeitetes Filmmaterial sind grundsätzlich nicht inkludiert. In Einzelfällen und nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung können ausgewählte unbearbeitete Dateien gegen zusätzliches Entgelt zur Verfügung gestellt werden.

Sofern analoge Fotografie (35-mm-Film) und/oder Super-8-Film Teil der Buchung ist, nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass:

– der Film von einem externen Labor entwickelt und gescannt wird.
– Farbe, Korn und Gesamtcharakter dem Medium inhärent sind und nicht als Mangel gelten.
– die Bearbeitungszeit des Labors die in Abschnitt 4 genannten Lieferfristen verlängern kann.
– Film ein physisches, endliches Medium ist; technische Probleme mit Kameras, Filmmaterial oder Laborverarbeitung liegen außerhalb der Kontrolle des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer wird angemessene Sorgfalt walten lassen, kann jedoch keine Garantie für einzelne Bilder übernehmen.

Drohnenaufnahmen können nach Ermessen des Auftragnehmers einbezogen werden, sofern dies rechtlich, technisch und logistisch möglich ist. Wetterbedingungen, lokale Vorschriften und Einschränkungen der Location können den Drohnenbetrieb beeinträchtigen.

4. Pflichten des Auftragnehmers

Michael Keplinger Photography verpflichtet sich, Foto- und/oder Videoleistungen für den Auftraggeber zu erbringen.

Der Auftrag wird persönlich von Michael Keplinger durchgeführt. Bei ganztägigen oder größeren Aufträgen kann der Auftragnehmer mit einem weiteren erfahrenen Fotografen und/oder Assistenten zusammenarbeiten. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Krankheit, Verletzung oder anderen unvorhergesehenen Umständen eine andere erfahrene Fachkraft mit der Ausführung zu betrauen. Eine solche Vertretung stellt keine Vertragsverletzung dar.

Der Auftragnehmer liefert die bearbeiteten Fotografien in einem von ihm gewählten Format, in der Regel als hochauflösende JPG-Dateien, die für Druck und persönlichen Gebrauch geeignet sind.

Der Auftragnehmer liefert die finale Hochzeitsgalerie etwa sechs (6) bis acht (8) Wochen nach dem Hochzeitsdatum.

Hochzeitsfilme und komplexere Lieferungen (einschließlich Super-8-Aufnahmen) können eine längere Produktionszeit erfordern und werden in der Regel innerhalb von drei (3) bis vier (4) Monaten geliefert.

Nach Lieferung der finalen Dateien übernimmt der Auftragnehmer keine weitere Verantwortung für Archivierung oder Aufbewahrung des Materials.

Michael Keplinger Photography wird sich angemessen bemühen, alle wichtigen Momente der Veranstaltung zu dokumentieren. Der Auftragnehmer kann jedoch nicht garantieren, jedes gewünschte Bild oder Ereignis festzuhalten, sofern Umstände außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wetterbedingungen, zeitliche Verzögerungen, Einschränkungen der Location, Störungen durch Gäste oder höhere Gewalt.

5. Nutzungsrechte und Portfolio-Verwendung

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Aufnahmen, Filme und zugehörigen Materialien im Eigentum des Auftragnehmers.

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den gelieferten Aufnahmen für private und persönliche Zwecke.

Die kommerzielle Nutzung, Veröffentlichung, Weiterveräußerung, Bearbeitung oder Veränderung des gelieferten Materials bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart (z. B. durch eine unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarung), behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die entstandenen Arbeiten für Portfolio-, redaktionelle, Bildungs-, Wettbewerbs-, Veröffentlichungs- und Werbezwecke zu nutzen, einschließlich Websites, sozialer Medien, Printmaterialien und Ausstellungen.

6. Honorar, Zahlung und Buchung

Zur Sicherung des Buchungstermins ist eine nicht rückerstattbare Anzahlung von 1.500 € erforderlich.

Die Buchung gilt mit Eingang der Anzahlung als bestätigt und verbindlich.

Der Restbetrag ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Hochzeit fällig.

Zusätzliche Arbeitsstunden, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden mit 400 € pro begonnener Stunde verrechnet.

Zahlungsverzug: Nach einer förmlichen Mahnung gerät der Auftraggeber in Verzug. Ab Verzugseintritt wird der ausstehende Betrag mit 4 % pro Jahr verzinst. Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte können nur gegen unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht werden. Mahnspesen sowie Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung trägt der Auftraggeber.

Zusätzliche Kosten wie Unterkunft, Reisekosten, Parkgebühren, Mautgebühren, Versandkosten, Film- und Entwicklungskosten für zusätzliche Rollen oder standortspezifische Produktionskosten sind nicht inkludiert, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Bei Aufträgen ab einer Dauer von sechs (6) Stunden stellt der Auftraggeber angemessene Verpflegung, Getränke und einen Rückzugsraum für den Auftragnehmer (und gegebenenfalls das Team) zur Verfügung.

Eine Unterkunft in der Nähe der Location kann erforderlich sein, um eine pünktliche Anreise und ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags sicherzustellen, insbesondere bei Destination Weddings.

7. Terminverschiebung und Stornierung

Die Anzahlung ist in allen Fällen nicht rückerstattbar. Storniert der Auftraggeber die Buchung, fallen zusätzlich Stornogebühren an, gestaffelt nach dem Zeitpunkt der Stornierung im Verhältnis zum Veranstaltungstermin:

– Stornierung bis sechs (6) Monate vor der Veranstaltung: 25 % des Gesamthonorars
– Stornierung bis sechzig (60) Tage vor der Veranstaltung: 50 % des Gesamthonorars
– Stornierung bis vierzig (40) Tage vor der Veranstaltung: 75 % des Gesamthonorars
– Stornierung innerhalb von zwanzig (20) Tagen vor der Veranstaltung: 100 % des Gesamthonorars

Gesetzliche Rücktrittsrechte (siehe Abschnitt 9) bleiben hiervon unberührt.

Wird die Veranstaltung mehr als sechs (6) Monate vor dem ursprünglichen Termin verschoben und ist der Auftragnehmer für den neuen Termin verfügbar, können bereits geleistete Zahlungen auf die neue Buchung angerechnet werden. Es kann eine aktualisierte Preisgestaltung gelten.

Sollte der Auftragnehmer den Auftrag aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder anderer unvorhergesehener Umstände wider Erwarten nicht erfüllen können, wird er sich angemessen um eine geeignete Ersatzlösung bemühen.

Kann keine Ersatzlösung gefunden werden, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen, ausgenommen bereits entstandener Reise-, Unterkunfts- oder Produktionskosten.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet gemäß österreichischem Recht (ABGB) ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Der Auftragnehmer haftet nicht für indirekte Schäden, seelisches Leid, verpasste Momente, technisches Versagen, Wetterbedingungen, Reisestörungen, höhere Gewalt oder durch Locations oder Behörden auferlegte Einschränkungen.

Der Auftragnehmer ist nicht dafür verantwortlich, Genehmigungen in Bezug auf abgebildete Personen, Orte oder urheberrechtlich geschützte Elemente zu prüfen.

9. Rücktrittsrecht

Für Buchungen von Hochzeiten, Shootings oder anderen Leistungen, die für einen fixen Termin vereinbart wurden, besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht, da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitgestaltung handelt, bei denen die Leistung des Auftragnehmers vertraglich an einen bestimmten Termin gebunden ist.

Für individuell angefertigte Produkte (z. B. Fotobücher oder Alben mit personalisiertem Design oder Layout) besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 FAGG kein Rücktrittsrecht.

Für digitale Inhalte (z. B. Bilddateien, die über Download oder eine Online-Galerie bereitgestellt werden) entfällt das Rücktrittsrecht, sobald der Auftragnehmer mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Auftraggebers und dessen Kenntnisnahme über den damit verbundenen Verlust des Rücktrittsrechts mit der Bereitstellung begonnen hat, gemäß § 18 Abs. 1 Z 11 FAGG.

Sollte ausnahmsweise keine der oben genannten Ausnahmen zutreffen und handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher, der den Vertrag im Fernabsatz (z. B. per E-Mail, Website oder Online-Formular) abgeschlossen hat, gilt das gesetzliche Rücktrittsrecht gemäß FAGG für vierzehn (14) Tage ab Vertragsabschluss.

10. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten (einschließlich Aufnahmen des Auftraggebers und der Gäste) erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, abrufbar unter michaelkeplinger.com/data-protection.

11. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Linz, Österreich, sofern zwingende gesetzliche Verbraucherschutzbestimmungen nichts anderes vorschreiben.

Die Anwendung des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG) ist ausgeschlossen.